Informationen zum Verhalten nach einem Brand

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte durch Ihre Feuerwehr gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Die Feuerwehr möchte Ihnen mit diesen Informationen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise:

Bewahren Sie erst einmal Ruhe!

Handeln Sie umsichtig: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit!

Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden.

Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert.

Diese Schadstoffe können dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (z.B. durch Einatmen oder Verschlucken bei der Nahrungsaufnahme usw.).

In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

War Ihre Wohnung nicht vom Brand betroffen, nur leicht verraucht oder sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

Erstmaßnahmen:

Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer über den eingetretenen Schaden und nutzen Sie seine Erfahrung und Unterstützung.

Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit ihr in Verbindung.

Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung, setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab.

Stimmen Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrem Versicherer und ggf. mit ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden!

Unsere konkreten Tipps:

Nehmen Sie Versorgungseinrichtungen wie z. B. Strom, Heizung, Klimaanlage, Gas und Druckluft außer Betrieb und sichern sie diese gegen Wiederinbetriebnahme!

Vorsicht!

Brandfolgeprodukte oder angeschmorte Kabel können Kurzschlüsse verursachen.

- Nehmen Sie diese Anlagen erst dann wieder in Betrieb, wenn sie fachmännisch überprüft und ggf. gereinigt worden sind!

- Führen Sie keinesfalls Funktionstests von Geräten oder Anlagen durch!

Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie sofort einen Arzt auf.

Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine - insbesondere lassen Sie sie nicht allein in dem vom Brand betroffenen Objekt.

Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind. Ausgiebiges Lüften über einige Stunden ist erforderlich!

Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zurückgehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei.

Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.

Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer, wenn Sie nicht selbst Eigentümer des betroffenen Objektes sind.

Die Feuerwehr empfiehlt Ihnen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen immer dann, wenn deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen (Ruß- bzw. Staubniederschlag) festgestellt werden können. Je nach Umfang der erforderlichen Sanierung können Sie diese nach einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung unter Beachtung gewisser Sicherheits- und Verhaltensregeln ggf. selbst durchführen.

Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen. Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, wenden Sie sich bitte an uns, wir versuchen Sie zu unterstützen.

Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit!

Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor Gebrauch gründlich reinigen. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.

Nehmen Sie keine Medikamente ein, die in den betreffenden Räumen aufbewahrt werden.

Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.

Informieren Sie ggf. auch Ihre Nachbarschaft oder Mitbewohner, die vom Schadensereignis keine Kenntnis haben, weil sie zum Zeitpunkt des Feuers nicht anwesend waren.

Besprechen Sie mit Ihren Kindern das Erlebte, informieren Sie die Schule bzw. die Kindertagesstätte o.ä. über Ihre Situation.

Reinigung von verschmutzter Kleidung, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen.

Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden, sofern sie nicht gereinigt werden müssen.

Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, dass nicht alle Schmutzteilchen in den handelsüblichen Geräten abgeschieden, sondern dass kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Unter Umständen ist daher die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Belägen können Sie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Berlin (Telefon 030/8903-0) entnehmen. Wurde bei Ihnen von der Feuerwehr Schaum als Löschmittel eingesetzt, so lassen Sie den Schaum am besten eintrocknen, bevor sie die betroffenen Bereiche reinigen. Die heute von der Feuerwehr verwendeten Schaummittel sind synthetische Kohlenwasserstofftenside, die biologisch leicht abgebaut werden können. Eine Beeinträchtigung biologischer Kläranlagen ist auch bei entsprechender Verdünnung nicht zu erwarten.

Entfernung von Löschpulver (nach Feuerlöscher Einsatz)

Löschpulver sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch und sofern sie nicht verschluckt werden, nicht gesundheitsschädlich. Eine leichte Reizung der Schleimhäute ist möglich.

Bei dem -sehr selten eingesetzten- Metallbrandlöschpulver ist das Einatmen größerer Mengen und der Kontakt mit offenen Wunden zu vermeiden.

- Löschpulver hinterlässt Rückstände (je nach verwendetem Typ einen losen Pulverniederschlag oder geschmolzene Pulverpartikel in der Brandzone und losen Pulverniederschlag im Umfeld).

- Löschpulver sind Chemikalien. Basisstoffe der Löschpulver sind größtenteils anorganische wasserlösliche Salze , die in Verbindung mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit auf ungeschützte Metalle korrosiv wirken können.

- Löschpulverreste von glatten Oberflächen mit Staubsauger entfernen.

- Festhaftende Filmschichten oder Krusten abkratzen und Partikel absaugen.

- Reste mit spülmittelhaltigem Wasser abspülen. Anschließend Flächen sofort trocknen. Bei Metallflächen Korrosionsschutzöle verwenden.

- Grundsätzlich kann gebrauchtes Löschpulver auf Hausmülldeponien abgelagert werden, sofern diese entsprechend ausgerüstet sind.

Hinweise zur Entsorgung und Deponierung von Löschpulverresten erteilt das städtische Umweltamt ( Herr Kroneisen, Telefon 06074 911955 )

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ratschlägen weiterhelfen konnten.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Ihre örtliche Feuerwehr wenden.

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