Blaulicht im Rückspiegel - So verhalten Sie sich richtig
Viele Autofahrer reagieren meist unsicher, wenn sie in den Rückspiegel blicken und auf einmal ist da ein Feuerwehrfahrzeug, ein Rettungswagen oder ein Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn. Wie verhält man sich jetzt richtig? Was muß man beachten? Was sollte man nicht tun? Hier erfahren Sie, wie sich Autofahrer in solchen Situationen richtig verhalten.
Wenn im Rückspiegel plötzlich die Feuerwehr oder der Krankenwagen auftaucht, werden Autofahrer oft hektisch und reagieren falsch. Der häufigste Fehler ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Straße. So riskieren Verkehrsteilnehmer nicht nur einen Unfall, sondern erreichen meist das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern dadurch das Einsatzfahrzeug!
Ebenso falsch ist es, unüberlegt rechts ran zu fahren, z.B. in eine Seitenstraße oder Ausfahrt - vielleicht will das Einsatzfahrzeug genau da hin? Das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entscheidend, um schnelle Hilfe zu ermöglichen. Bei schweren Verkehrsunfällen kann das rechtzeitige Eintreffen der Rettungskräfte Leben retten.
Einige Grundregeln, wenn Ihnen Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal begegnen:
- Ruhig bleiben!
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt (Störgeräusche wie Radios ausschalten)
- Verringern Sie die Geschwindigkeit, fahren Sie an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit dem Blinker
- Richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
- Warten Sie etwas, denn meist folgen weitere Fahrzeuge, insbesondere bei Rettungsdienst und Feuerwehr
Was passiert an roten Ampeln?
Viele Verkehrsteilnehmer haben Angst bei Rot über eine Ampel zu fahren, um Einsatzfahrzeugen Platz zu schaffen. Wird diese Ampel dann auch noch radarüberwacht, erstarren manche Autofahrer zu Eisblöcken. Diese Angst ist unberechtigt, hier gilt:
- Ruhe bewahren
- Vorsichtig in die Kreuzung einfahren
- Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit merken
In den meisten Fällen werden solche Radarfotos beim Auswerten in der zuständigen Ordnungsbehörde herausgefiltert und als ungültig gewertet. Sollte Ihnen dennoch ein Bußgeldbescheid zugesandt werden, rät der ADAC:
- Legen Sie schriftlich Einspruch ein.
- Tragen Sie in dem beigefügten Anhörungsbogen den Grund, Datum und Uhrzeit und eine kurze Stellungnahme ein.
- Sollten Sie im Besitz einer Zeugenaussage sein, legen Sie diese dem Schreiben bei. Auch Beifahrer können Zeugen sein.